Gebühren und Honorar :

 

Hier erhalten Sie Informationen über die Kosten einer Erstberatung und finden einen Auszug der Gebührentabelle für Rechtsanwälte.

 

Vorbemerkung :

Die Anwaltskosten sind die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt verlangen kann. Welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden, regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es ist für den Rechtsanwalt bindend. Höhere als die gesetzlichen Gebühren können nur beansprucht werden, wenn dazu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten getroffen wird. Unzulässig und wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Aus wirtschaftlichen Gründen kann jedoch auch eine unentgeltliche Inanspruchnahme eines Anwalts in Frage kommen (im Rahmen der so genannten Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe).

 

Die Gebühren des Rechtsanwaltes orientieren sich an dem Streitwert (Gegenstandswert) des jeweiligen Falles. Die jeweilige Höhe der Gebühr ist der Gebührentabelle für Rechtsanwälte zu entnehmen.

 

Die Erstberatung

Für einige Gebührentatbestände sieht das RVG im Vergütungsverzeichnis (VV) keine einfache Gebühr vor, sondern der Rechtsanwalt ist gehalten z.B. bei der Erstberatung im Sinne der Nr. 2100, 2102 VV RVG das 0,1fache bis 1,0fache der in der Gebührentabelle angegebenen Anwaltsgebühr festzulegen. Die Höhe des Multiplikationsfaktors ist von dem Rechtsanwalt je nach Schwierigkeit und Umfang des Falles zu bestimmen.

Nehmen wir an, Sie hatten einen Verkehrsunfall bei dem an Ihrem Kfz ein Blechschaden in Höhe von 2550 € entstanden ist. Der Unfallgegner hatte Ihnen die Vorfahrt genommen. Sie trifft keine Schuld. Da Sie bereits wissen, dass Schadensersatzansprüche im Verkehrsunfallrecht auch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes umfassen und daher die hierfür entstehenden Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden müssen, besuchen Sie Ihren Rechtsanwalt und bitten um eine erste Beratung.

Ihr Rechtsanwalt wird eine mittlere Erstberatungsgebühr (mittelschwerer Fall und Umfang), also das 0,55fache berechnen, so ergibt sich bei einem Gegenstandswert von 2550 €, eine Erstberatungsgebühr von 189,00 € (siehe Gebührentabelle für Rechtsanwälte ) multipliziert mit dem Faktor 0,55, also 103.95 €, zuzüglich 16% Mehrwertsteuer.

Die Erstberatungsgebühr darf gemäß Nr. 2102 VV RVG höchstens 199,00 € betragen.

 

Geschäftsgebühr

Beauftragen Sie nun Ihren Rechtsanwalt ein Anspruchsschreiben aufzusetzen und an die gegnerische Haftpflichtversicherung zu schicken, entsteht eine Geschäftsgebühr im Sinne der Nr. 2400 VV RVG. Der Gebührenrahmen sieht hier das 0,5fache bis 2,5fache der Gebühr vor.

Berechnet der Rechtsanwalt eine mittlere Geschäftsgebühr (mittelschwerer Fall und Umfang), also das 1,3fache, so ergibt sich bei einem Gegenstandswert von 2550 €, eine Geschäftsgebühr von 189,00 € multipliziert mit dem Faktor 1,3, also 245,70 €, zuzüglich der Auslagen und 16% Mehrwertsteuer.

 

Honorarvereinbarung

Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten unter Berücksichtigung des §4 RVG eine Vereinbarung über die Vergütung treffen. In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden.